Die Friedhöfe in Neumünster und Umgebung stellen für die Beisetzung von Särgen und Urnen verschiedene Grabarten zur Verfügung. Auf den meisten Friedhöfen außerhalb Neumünsters gibt es ähnliche Grabfelder. Die Gebühren richten sich nach der Art, der Anzahl der Beisetzungsplätze und der Liegezeit. Grabstellen können schon zu Lebzeiten erworben werden.
Wahlgräber, auch Familiengräber genannt, dienen zur Beisetzung von Särgen und Urnen. Sie können von den Angehörigen auf dem Friedhof ausgesucht werden. Diese Gräber müssen von den Angehörigen selbst oder durch eine Friedhofsgärtnerei gepflegt werden. Seit einiger Zeit werden Auf dem Friedhof in Neumünster werden auch sog. Rasenwahlgräber angeboten, deren Anlage und Pflege ähnlich geregelt ist wie bei den Reihengräbern (s. unten).
Reihengräber für Särge und Urnen werden durch die Friedhofsverwaltung zugeteilt. Eine Auswahl des Grabes ist nicht möglich. Auf zwei Dritteln der Grabstelle wird Gras gesät; ein Drittel der Fläche ist für das Grabmal und eine individuelle Bepfl anzung vorgesehen. Die Pfl ege der Pfl anzfl äche ist wie bei den Wahlgräbern Aufgabe der Hinterbliebenen.
Das Reihengrab kann auch auf Wunsch ganz mit Gras eingesät werden, so dass die Grabpfl ege entfällt. Nach Ablauf der Ruhefrist von 25 Jahren für Erdbestattungen bzw. 20 Jahren für Urnenbeisetzungen fällt das Grab an die Friedhofsverwaltung zurück. Eine Verlängerung der Nutzungszeit oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich.
Das anonyme Urnenfeld ist eine Sonderform des Reihengrabes. Die Ruhefrist für die Urnen beträgt auch hier 20 Jahre. Der Beisetzungsplatz ist für die Hinterbliebenen nicht zu erkennen, da es sich um eine große Rasenfläche ohne sichtbare Einteilung handelt. Mitarbeiter des Friedhofs setzen die Urnen ohne Beisein der Angehörigen bei. Nur die Friedhofsverwaltung kennt die genaue Lage der Urne auf dem anonymen Urnenfeld. Die Pflege der Rasenfläche übernimmt der Friedhof.
Es besteht weder für ein Wahlgrab noch für ein Reihengrab die Verpflichtung einen Stein zu setzen. Reihengräber können zusätzlich auf Antrag ganz mit Rasen eingesät werden. Angehörige, die keine vollkommen anonyme Beisetzung wünschen und wissen wollen, wo der Körper oder die Asche des Verstorbenen beigesetzt ist, können durch das Nichtsetzen eines Steines oder bei einem Reihengrab durch das Volleinsäen erreichen, dass die Grabstätte für Außenstehende nicht zuzuordnen ist. Sie selbst haben aber einen Anlaufpunkt für Ihre Trauer und können im Gegensatz zur anonymen Bestattung an der Beisetzung teilnehmen. Diese Möglichkeit der so genannten halbanonymen Beisetzung wird besonders häufig auf den Urnenreihengrabfeldern genutzt.
Die Friedhofsverwaltung bietet auf dem Friedhof Neumünster zurzeit auch Gräber für Erd- und/oder Urnenbestattungen an, die von der Friedhofsverwaltung gestaltet und gepfl egt werden. Voraussetzung für den Erwerb eines solchen Grabes ist, dass der Grabinhaber während der Dauer der Grabnutzung die Grabanlage nicht verändert. Zu nennen sind hier insbesondere die Rasenund die Staudenwahlgräber.
Die Friedhofsverwaltung Neumünster bietet seit einigen Jahren ein- oder mehrstellige Urnengräber auf besonders gestalteten Grabfeldern an, die dauerhaft von den Mitarbeitern des Friedhofs gepfl egt werden. Für jeden dort beigesetzten Verstorbenen wird eine einheitlich gestaltete Gedenkplatte angebracht. Die Kosten für die Gedenkplatte sind in den Friedhofsgebühren enthalten. Weitere Informationen unter
www.friedhof-neumuenster.de
Außerhalb Neumünsters bestehen zum Teil andere Vorschriften hinsichtlich Grabgestaltung und Nutzungsdauer. Auch darüber informieren wir Sie gern.